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Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt? |
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Soziologische Studien belegen, dass auch mancher der sonst gesetzeskonform lebenden Versicherungsnehmer nicht abgeneigt ist, im Versicherungsfalle den Schaden "aufzublähen", um sich schadlos zu halten und noch einen kleinen Profit zu erzielen. Dieses Verhalten wird damit gerechtfertigt, dass ja niemand persönlich geschädigt wird. Außerdem verfügen Versicherungen über soviel Geld, dass sie sich Paläste bauen können, um darin zu residieren. | |
| Diese "Milchmädchenrechnung" geht jedoch nicht auf. Den Schaden durch Versicherungsbetrug tragen nicht die Versicherungsunternehmen, sondern die Versichertengemeinschaft. Durch Prämienanpassungen werden die durch Betrug erlittenen Schäden von den Versicherungen auf alle Versicherten umgelegt. Alles andere wäre auch aus kaufmännischer Sicht nicht nachvollziehbar. | ||
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Gesamtwirtschaftlicher Schaden |
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| Die Versicherungswirtschaft schätzt den jährlichen Schaden, der durch Versicherungsbetrug angerichtet wird, auf ca. 4.000.000.000 (vier Milliarden) €. Ungefähr die Hälfte des verursachten Schadens, nämlich rund 2.000.000.000 (zwei Milliarden) € gehen auf das Konto der Autobumser. Versicherungsprämien könnten zwischen 10 und 35 Prozent niedriger werden, wenn nicht die Schäden aus Betrugshandlungen eingerechnet werden müssten. | ||
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Individueller (Persönlicher) Schaden |
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| Opfer von Autobumsern erleiden mehrfache Schäden: | ||
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Sie haben den an ihrem Fahrzeug entstandenen Sachschaden selbst zu tragen, es sei denn, sie haben Vollkaskoschutz. | |
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Für erlittene Verletzungen erhalten sie kein Schmerzensgeld. | |
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Verdienstausfall etc. wird ihnen nicht erstattet, es sei denn, sie verfügen über einen geeigneten Versicherungsschutz. | |
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"Unfallverursacher" müssen ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld entrichten. Reklamiert ein anderer Unfallbeteiligter (auch Beifahrer im eigenen Fahrzeug) Verletzungen, müssen sie mit einem Strafverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung (§§ 223, 229, 230, 77ff StGB) rechnen. | |
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Als weitere Nebenfolge droht ein Fahrverbot bzw. ein Entzug der Fahrerlaubnis. Für einige Außendienstmitarbeiter, Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, die auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind (Berufskraftfahrer etc.) bedeutet das auch meist das Ende ihrer beruflichen Laufbahn. | |
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Als weitere Folge verlieren Unfallverursacher zumindest einen Teil ihres Schadensfreiheitsrabatts und werden von ihrer Versicherung in der Vollkasko- und Haftpflichtversicherung hochgestuft, es sei denn, sie regulieren den Schaden "aus eigener Tasche". | |
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| Stand: 22. März 2011 11:23 |
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