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Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern und ggf. Verletzten Erste Hilfe zu leisten. Gleichzeitig sollten Sie sich darum kümmern von etwaigen neutralen Zeugen die Personalien festzustellen. | |
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Dies klingt komplizierter, als es ist. Sprechen Sie Personen an, von denen Sie vermuten, dass sie das Unfallgeschehen beobachtet haben (z. B. hinter oder neben Ihnen fahrende Fahrzeugführer) und bitten Sie sie, Ihnen bei der Absicherung der Unfallstelle und der Erstversorgung von Verletzten behilflich zu sein. Nachdem dies erledigt ist, fragen Sie die Helfer, ob sie den Unfall beobachtet haben und ersuchen Sie sie, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen. | |
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Haben Sie bereits den Verdacht, dass der Unfall ,in den Sie involviert sind, von einem Autobumser herbeigeführt wurde, so verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei und teilen Sie den Beamten Ihren Verdacht mit. Übrigens, Autobumser bestehen meist selbst auf der Hinzuziehung der Polizei, um das Unfallgeschehen glaubwürdiger erscheinen zu lassen. | |
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Haben Sie noch keinen Verdacht gehegt, Opfer einer betrügerischer Manipulation geworden zu sein, sollten Sie misstrauisch werden, wenn der Unfallgegner besonders routiniert mit der Situation umgeht, so als wäre er beinahe täglich in Unfälle verwickelt. Auch das plötzliche Auftauchen von scheinbar unbeteiligten Personen, die sich freiwillig für den Unfallgegner als Zeugen zur Verfügung stellen, kann ein Indiz für das Tätigwerden von Autobumsern sein. | |
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Sollten Sie in der glücklichen Situation sein, einen Photoapparat mitzuführen, fotografieren Sie die Unfallstelle aus möglichst vielen Blickwinkeln, von der Ferne und aus der Nähe. Achten Sie insbesondere darauf, Bremsspuren und Beschädigungen an den beteiligten Fahrzeugen so gut als möglich zu dokumentieren. | |
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Hat sich Ihr Verdacht auf Beteiligung eines Autobumsers bis dahin nicht entkräftet, raten wir Ihnen, bei der anschließenden polizeilichen Vernehmung von Ihrem Aussagerecht keinen Gebrauch zu machen. Sie sind nur verpflichtet, Ihre vollständigen Personalien anzugeben und Ihren Führerschein nebst Fahrzeugschein zur Feststellung der Daten auszuhändigen. Zur Sache selbst brauchen Sie vorab keine Angaben zu machen. Weisen Sie den / die Polizeibeamten darauf hin, dass Sie sich über einen Rechtsanwalt zur Sache äußern werden. | |
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Schalten Sie sobald als möglich einen Rechtsanwalt ein, der sowohl Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts als auch auf dem Sektor der Betrugsdelikte hat. Gerne vermitteln wir Ihnen auch den Kontakt zu einer Anwaltskanzlei, mit der wir kooperieren und die diesen Anforderungen gerecht wird. Einen Link finden Sie auf unserer Seite "Kooperationspartner". | |
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Als nächsten Schritt sollten Sie (oder Ihr Rechtsanwalt) den Schaden unverzüglich Ihrer Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung melden. Geben Sie die Meldung schriftlich ab und weisen Sie darauf hin, dass es Umstände gibt, die die Einwirkung eines Autobumsers vermuten lassen. | |
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BOSAS bietet Ihnen beim weiteren Vorgehen Hilfe an. Wollen Sie uns mit der Erstellung einer Fallanalyse und ggf. mit weiterführenden Umfeldermittlungen beauftragen, so gehen Sie nun bitte auf unsere Seite "Leistungsangebot". | |
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| Stand: 22. März 2011 11:22 |
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