Partnerschaften
 
Wenn Sie sich für die Bedingungen einer Kooperation mit BOSAS interessieren, erfahren Sie hier Näheres:
       
  Grundsätzlich kooperiert BOSAS nur mit Partnern, die sich aktiv im Bereich der Aufklärung und Minimierung von Schäden aus rechtswidrigen (betrügerischen) Aktivitäten engagieren.
       
    Hierzu gehören erfahrungsgemäß insbesondere Versicherungsunternehmen, die Abteilungen zur Betrugsbekämpfung unterhalten oder die Einrichtung derselben planen (auch hier kann BOSAS Hilfestellung durch Beratung leisten).
       
    Auch Automobilclubs sind diesem Kreis zuzuordnen, da sie insbesondere in der Bekämpfung von "Autobumsern" engagiert sind und auch in der Vergangenheit wichtige Beiträge zur Aufklärung ihrer Mitglieder gelistet haben, wie man sich gegen solche betrügerischen Manipulationen zur Wehr setzen kann.
       
    Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf die Betrugsaufklärung zur optimalen Vertretung Ihrer Mandantschaft (insbesondere bei vermeintlich schuldhaften Handlungen im öffentlichen Straßenverkehr) spezialisiert haben, gehören hier ebenfalls dazu.
       
    Nicht zuletzt sind auch andere Fachleute angesprochen, wie zum Beispiel Sachverständigenorganisationen, die mit dieser Thematik regelmäßig konfrontiert werden.
       
  Nach dem Selbstverständnis von BOSAS geht eine Kooperation über ein einfache Geschäftsbeziehung hinaus. Die Partner verpflichten sich zu
       
    gegenseitiger Unterstützung und Information auf dem Sektor der Betrugsabwehr. Hierfür plant BOSAS insbesondere die Herausgabe eines Newsletters für die Kooperationspartner, der zunächst unregelmäßig, später periodisch versandt wird. Hier wird über die aktuellen Entwicklungen in der Abwehr und Schadensminimierung von betrügerischen Aktivitäten berichtet werden. Erforderlichenfalls werden auch Warnhinweise über erkannte organisierte Aktivitäten Bestandteil dieser Information sein.
       
    unbürokratischer gegenseitiger Hilfe bei der Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben.
       
    bevorzugter Behandlung der Anliegen des Kooperationspartners bei Gefahr im Verzug.
       
  Als äußeres Zeichen der Kooperation wird BOSAS einen Link auf der entsprechenden Seite seiner Internetpräsenzen zur Homepage des Kooperationspartners einstellen. Auch der Partner wird einen Link auf die Hauptpräsenz von BOSAS auf seiner Website veröffentlichen.
       
  Sind Sie an einer Kooperation mit BOSAS interessiert, nehmen Sie bitte über unseren

Kontaktbereich

  Verbindung mit uns auf.
       

 

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©2011 Dieter Soetebier
 
Stand: 22. März 2011 11:22

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