Modus Operandi

     

Es können folgende Arten von betrügerisch manipulierten Verkehrsunfällen unterschieden werden:

     
  Der behauptete (gestellte) Verkehrsunfall:
    Hier hat überhaupt kein Verkehrsunfall stattgefunden. Ein Schadensereignis wird nach entsprechender Verabredung zwischen den Beteiligten absichtlich herbeigeführt, um einen Versicherungsfall vorzutäuschen und widerrechtlich Versicherungsleistungen zu erschleichen.

Die Rechtsprechung im Strafrecht versteht unter einem Verkehrsunfall jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, das einen nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.07.1972, Aktenzeichen: 4 StR 287/72, nachzulesen in: BGHSt 24, Seite 383). Auch Vorkommnisse im ruhenden Verkehr können genügen, soweit sie verkehrsbezogene Ursachen haben.
Negativ ausgedrückt handelt es sich nicht um einen Verkehrsunfall, wenn:

   
  • kein plötzliches, unabwendbares Ereignis vorliegt, also von allen Beteiligten geplant war
  • sich das Ereignis nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugetragen hat, beispielsweise auf einem abgegrenzten Privatgrundstück
  • ein völlig belangloser Schaden eintritt (Grenze etwa 25 Euro)
  Der "aufgeblähte" (ausgenutzte) Verkehrsunfall:
    Ein tatsächlich stattgefundener Verkehrsunfall wird vom Antragsteller ("Unschuldigen") dazu ausgenutzt, auch Vorschäden regulieren zu lassen bzw. es wird der tatsächlich entstandene Schaden nachträglich vergrößert.
     
  Der provozierte Verkehrsunfall:
    Hier führt der Antragsteller ("Geschädigter") einen Verkehrsunfall einseitig absichtlich herbei. Dies erfolgt einerseits dadurch, dass er durch ein unerwartetes Fahrmanöver die Unaufmerksamkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers ausnutzt (z. B. unerwartete Vollbremsung) als auch andererseits dadurch, dass er das Schadensereignis aus einer äußerlich bevorrechtigten Position heraus gezielt herbeiführt (bewusstes "Draufhalten" auf den anderen). Hierbei handelt es sich keineswegs um ein "Kavaliersdelikt", sondern es handelt sich um einen Verbrechenstatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), der mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft wird.
     
    Als erstes soll hier mit einer Horrorgeschichte aufgeräumt werden, die immer wieder gerne filmisch in Szene gesetzt wird:
      Ständig lauern dunkle Gestalten (mit Funkgeräten ausgestattet) an einsamen Rechts - vor - Links - Kreuzungen und warten auf unaufmerksame Kraftfahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Ein Mittäter verständigt den im älteren Fahrzeug der Oberklasse sitzenden Autobumser und gibt ihm das Zeichen zum Losfahren. Der rasante Fahrer missachtet die Vorfahrt, wodurch es zum "Unfall" kommt.
       
      Es gibt zwar tatsächlich Gruppierungen von Autobumsern, die mit dieser Masche arbeiten. Diese stellen aber die absolute Minderheit dar. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer so konstruierten Unfallsituation zu werden, ist sehr gering.
       
    Am weitesten verbreitet ist das Ausnutzen einer an sich schon risikobehafteten Verkehrssituation. Es eignen sich hier Spurwechsel, Anfahren vom Fahrbahnrand, das Passieren einer Engstelle im Gegenverkehr und ähnliches. Am liebsten haben es Autobumser, wenn ihr Gegenüber alleine im Fahrzeug unterwegs ist und somit später keinen Zeugen vorweisen kann, der den Unfallhergang aus Sicht des "Verursacherfahrzeugs" schildern könnte.
       
      Meist wird das spätere Opfer kurze Zeit im nachfolgenden oder benachbarten Fahrzeug "begleitet", da es den Autobumsern durch unsichere oder unkonzentrierte Fahrweise aufgefallen ist. Auch ortsunkundige Kraftfahrer eignen sich hervorragend als "schuldige" Unfallgegner. Durch seine Fahrweise (oder auch durch Licht- bzw. Handzeichen) gibt der Täter zu erkennen, dass er seinem späteren Opfer z. B. einen Fahrstreifenwechsel ermöglichen will, beschleunigt dann plötzlich und unvermutet und rammt den "Schuldigen".
       
    Auch unvermutetes scharfes Abbremsen vor Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen"), vor einer Ampel, die kurz vorher auf Gelblicht gewechselt hat, oder auf Beschleunigungsstreifen der Autobahnen gehören zum Repertoire der Autobumser. In einigen Fällen wurden die Bremslichter des Autobumser - Fahrzeugs so manipuliert, dass sie zum Zeitpunkt des Bremsmanövers nicht aufleuchteten, später aber wieder einwandfrei funktionierten.
       
    Hier könnte noch weiter aus der Trickkiste der Autobumser geplaudert werden. Aber, wie bereits gesagt, wir wollen keine "Gebrauchsanweisung" für angehende Autobumser liefern.
       


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©2011 Dieter Soetebier
Stand: 22. März 2011 11:22
 
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