Leistungsangebot

     
 

BOSAS ist spezialisiert auf die Abwehr von ungerechtfertigt erhobenen Forderungen, die aus rechtswidrigen Handlungen (z. B. Betrug,  Versicherungsmissbrauch, insbesondere durch "Autobumser", aber auch in allen anderen Fällen der "Leistungserschleichung") resultieren. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse hat sich der Inhaber des Unternehmens in 30 Jahren Polizeidienst (Dabei fast 25 Jahre Dienst bei der Kriminalpolizei in München) erarbeitet. Siehe auch "Über uns"!

     
 

Wir bieten unsere Hilfe bei der Aufklärung in Schadensfällen mit "Autobumsern" nicht nur Versicherungsunternehmen, sondern auch Privatkunden an. Diese sind meist völlig hilflos mit der Situation konfrontiert und oft genug sind die Konsequenzen für diese "unschuldig Schuldigen" existenzbedrohend. Sie müssen nicht nur für den eigenen Schaden aufkommen und werden in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung erheblich hochgestuft, unter Umständen haben sie auch noch mit bußgeld- bzw. strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen, wobei ihnen ggf. der Entzug der Fahrerlaubnis oder doch zumindest ein Fahrverbot droht. Für Selbständige oder Arbeitnehmer, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, bedeutet dies oft den Verlust des Arbeitsplatzes und die darauf folgenden finanziellen Unwägbarkeiten bis hin zur privaten Insolvenz. Daher bietet BOSAS auch ihnen Hilfe an, um den Sachverhalt im Erfolgsfalle richtig stellen zu können.

     
 

Bei der Aufklärung des Schadensfalles wird mittels Fallanalysen, die ggf. durch Vor-Ort-Ermittlungen bzw. erweiterte büromäßige Aufklärung  (Auskunftsersuchen an Schuldnerkartei, Gerichtsvollzieherauskunft, Einwohnermeldeamt, andere Versicherungs- unternehmen, KBA etc.) gestützt werden, ein Anfangsverdacht entkräftet oder bestärkt (wobei dann weitere Erhebungen konkret vorgeschlagen werden, die entweder durch BOSAS selbst oder durch eine sonst vom Auftraggeber gewählte Institution durchgeführt werden sollten).

   
  • Konkret bedeutet dies, dass wir durch Plausibilitätsprüfungen analysieren, inwieweit das Schadensereignis durch eine betrügerische Manipulation zustande gekommen sein kann. Hierbei legen wir Erfahrungswerte und Vergleiche mit hier bekannten Vorgehensweisen der Autobumser zugrunde. Weitere Details sollen hier aus ermittlungstaktischen Gründen nicht aufgeführt werden.
  • Ggf. machen wir einen Ortstermin mit dem Auftraggeber, um Ungereimtheiten bei dem Unfallhergang aufzudecken. Ebenfalls können wir nach entsprechender Beauftragung nach Unfallspuren am Ereignisort suchen und unbeteiligte Zeugen ausfindig machen.
  • Auch Umfeldermittlungen hinsichtlich des Unfallgegners sind meist Erfolg versprechend und werden im Auftrag unseres Mandanten durchgeführt.
  BOSAS orientiert sich hierbei an dem  Grundsatz, dass der Anspruchsteller ("Geschädigte") zunächst nachweisen muss, dass der Unfallhergang tatsächlich wie behauptet stattgefunden hat (strenges Beweismaß des § 286 ZPO). Dies beinhaltet auch die Kompatibilität der Schäden und die technische Plausibilität es behaupteten Unfallhergangs.

Steht hingegen fest, dass der Unfall als solcher und so, wie behauptet, stattgefunden hat, muss nachgewiesen werden, dass der Unfall mit Absicht durch den Antragsteller ("Geschädigten") herbeigeführt wurde. Es gilt auch hier das Beweismaß des § 286 ZPO, wonach aber keine absolute Sicherheit erforderlich ist, sondern ein "für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der den Zweiflern Schweigen gebietet, ohne sie gänzlich verstummen zu lassen" ausreichend ist.

Die Beweisführung ist in der Regel nur möglich im Weg des Indizienbeweises. Hierbei kann eine besonders typische Gestaltung des angeblichen Unfallgeschehens dazu führen, dass es Sache des Klägers ist, den gegen ihn sprechenden Anschein einer Manipulation zu entkräften (BGH, VersR 1979, 514). Demnach ist  eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweisanzeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein gestellter Unfall liege vor (OLG Hamm, VersR 2001, 1127)

Der Indizienbeweis wird geführt durch die Sammlung von Auffälligkeiten, die bei einer Gesamtwürdigung des Einzelfalls unter Umständen den Schluss auf die Einwilligung des Antragstellers mit der Beschädigung seines Fahrzeugs zur Gewissheit des Richters zulassen. Die Indizien müssen feststehen, sie sind nicht abstrakt, sondern fallbezogen zu würdigen.

     
 

BOSAS klärt dabei keine Straftaten auf (dies ist immer noch primäre Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden wie z. B. Staatsanwaltschaft und Polizei), sondern konzentriert sich auf die Beschaffung von gerichtsverwertbaren Beweismitteln und Indizien für den Mandanten, um zivilrechtliche Ansprüche abzuwehren bzw. diese dem betrügerischen Antragsteller gegenüber durchzusetzen. Dies schließt natürlich nicht aus, dass der Mandant seinerseits nach Abschluss der Erhebungen von BOSAS auch eine strafrechtliche Verfolgung des vorgeblich "Geschädigten" wegen des Verdachts des versuchten Betrugs bzw. des Versicherungsmissbrauchs initiiert.

     

Wenn wir in Ihrem Auftrag tätig werden sollen, so finden Sie hier die Modalitäten für eine Auftragsvergabe an BOSAS.

     

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©2011 Dieter Soetebier
Stand: 22. März 2011 11:21
 

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