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Dunkelfeld (Kriminologie) |
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Das Dunkelfeld ist die
Differenz zwischen den amtlich registrierten Straftaten - dem so
genannten Hellfeld - und der vermutlich begangenen Kriminalität. |
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Erläuterung: |
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| Das Dunkelfeld liegt im
Querschnitt aller Straftaten bei 1 : 10, d. h. nur eine von 10
begangenen Straftaten wird bei den Strafverfolgungsbehörden -
Staatsanwaltschaft und Polizei - durch eine Strafanzeige oder
aufgrund behördlicher Aktivitäten bekannt. Bei Flugzeugentführungen dürfte das Dunkelfeld bei Null liegen, denn diese lässt sich wohl kaum unbemerkt begehen (Quote 1 : 1). Anders verhält es sich z. B. bei Trunkenheitsfahrten; hier wird geschätzt, dass nur eine von 600 Trunkenheitsfahrten aufgedeckt wird (Quote 1 : 600). |
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Dunkelfeld bei Autobumsern |
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| Es gibt keine wissenschaftlich fundierte Untersuchung darüber, wie hoch das Dunkelfeld auf diesem Sektor ist. Es muss jedoch aufgrund der besonders perfiden Vorgehensweise dieser Tätertypologie davon ausgegangen werden, dass nur ein Bruchteil der tatsächlich begangenen Taten auch den Strafverfolgungsbehörden bekannt wird. | ||