Im strafrechtlichen Sinn:
Der Betrug ist eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung (sog. Äquivalent) zu erhalten.
Im strafrechtlichen Sinn:
Der Betrug ist eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung (sog. Äquivalent) zu erhalten.
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©2006 Dieter Soetebier
Stand: 06. September 2008 18:12