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Wir sind Ihnen gerne bei der Abwehr ungerechtfertigter Angriff auf Ihr Vermögen behilflich! |
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Bitte beachten Sie folgende Modalitäten bei der Auftragsvergabe: |
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Ihr Rechtsanwalt, oder Sie selbst, sollten sich unverzüglich schriftlich mit dem Schadenssachbearbeiter Ihrer Kfz - Haftpflichtversicherung (und ggf. Ihrer Rechtsschutzversicherung) in Verbindung setzen und ihm mitteilen, dass Sie bei einer kriminalistisch - kriminologische Unternehmensberatung (die auch für Privatpersonen tätig wird) eine Fallanalyse zur Untermauerung des Betrugsverdachts in Auftrag geben. | |
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Weisen Sie darauf hin, dass die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche aus einem betrügerisch manipulierten Verkehrsunfall letztendlich auch zugunsten Ihrer Versicherungen erfolgt, denn diese bleiben dadurch leistungsfrei. Fordern Sie Ihre Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung auf, die Ihnen durch die Beauftragung von BOSAS entstehenden Kosten zu übernehmen oder sich zumindest daran zu beteiligen. | |
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Folgende Unterlagen sollten Sie und Ihr Rechtsanwalt beschaffen und in Kopie an uns übersenden: | |
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| Weiter benötigen wir | ||
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Die o. g. Unterlagen senden Sie uns zu (Anschrift siehe "Kontakt") und beauftragen BOSAS mit der Erstellung einer Fallanalyse. Auch weitere Nachforschungen, die Sie gerne angestellt haben möchten, sollten Sie anregen. | |
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Nach dem Eingang Ihrer Unterlagen bei BOSAS prüfen wir den Vorgang und übersenden Ihnen (wenn wir für Sie tätig werden können) einen Dienstleistungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, den Sie uns nach Unterzeichnung zurücksenden. Nach Gegenzeichnung durch BOSAS erhalten Sie ein Exemplar zurückgesandt und wir beginnen mit den erforderlichen Erhebungen bzw. der Erstellung der Analyse. | |
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Nachdem die Analyse erstellt und ggf. weitere Erhebungen durchgeführt wurden, erhalten Sie das Ergebnis zusammen mit den eingereichten Unterlagen zurück. Sollten sich die Nachforschungen verzögern, weil z. B. umfangreiche Umfeldermittlungen hinsichtlich des Antragstellers (Unfallgegners) angestellt werden müssen, erhalten Sie einen gesonderten Zwischenbescheid zugestellt. | |
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Wenn Sie noch Fragen haben, senden Sie uns bitte eine Email, die wir umgehend beantworten werden. | |
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Haben Sie jedoch auch Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Dies ist uns nach dem Rechtsberatungsgesetz untersagt. | |
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Zuletzt noch eine Bitte: Nehmen Sie von telefonischen Nachfragen über den Sachstand Abstand, da wir uns bei allen auftretenden Schwierigkeiten mit Ihnen in Verbindung setzen und ansonsten jeden Fall den Auftragseingang nach zügig abarbeiten. | |
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©2011 Dieter Soetebier
Stand: 22. März 2011 11:20 Mietnomaden
BOSAS
Der Kriminaler